Allgemeine Geschäftsbedingungen

**Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma TrackDay24**

**§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen**
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der TrackDay24 (nachfolgend "Veranstalter" genannt) und dem Kunden (nachfolgend "Teilnehmer" genannt), die über die Website, telefonisch oder über andere Vertriebskanäle abgeschlossen werden.
(2) Die Veranstaltungen umfassen Drift-Training, Sportfahrer-Trainings, Trackdays, Renn-Taxi-Fahrten, 1/4 und 1/8 Mile Fun Drag Races, Beschleunigungsrennen und Autotreffen.

**§ 2 Vertragsabschluss**
(1) Die Präsentation der Veranstaltungen auf unserer Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog.
(2) Durch das Ausfüllen und Absenden des Anmeldeformulars gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab.
(3) Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande, die dem Teilnehmer in Form einer Buchungsbestätigung per E-Mail mitgeteilt wird.

**§ 3 Leistungen und Preise**
(1) Die spezifischen Leistungsinhalte der gebuchten Veranstaltung werden in der Buchungsbestätigung beschrieben.
(2) Sämtliche Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

**§ 4 Zahlungsbedingungen**
(1) Die Zahlung des vollständigen Preises durch den Teilnehmer ist sofort nach Vertragsabschluss fällig.
(2) Die Zahlung kann per Überweisung, Kreditkarte oder über andere elektronische Zahlungsmethoden erfolgen.

**§ 5 Rücktritt und Umbuchung**
(1) Eine Stornierung der Teilnahme ist bis zu 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich, hierbei wird eine Bearbeitungsgebühr von 20% des Gesamtpreises fällig.
(2) Bei Stornierungen, die weniger als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, ist keine Rückerstattung des Eintrittspreises möglich.
(3) Umbuchungen sind nach Verfügbarkeit und nach Absprache mit dem Veranstalter möglich.

**§ 6 Absage der Veranstaltung**
(1) Bei Absage einer Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, wird keine Rückerstattung des Eintrittspreises vorgenommen.
(2) Der Veranstalter bemüht sich, einen Ersatztermin anzubieten oder eine vergleichbare Veranstaltung vorzuschlagen.

**§ 7 Haftung**
(1) Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko.
(2) Der Veranstalter haftet nicht für persönliche Schäden oder Sachschäden, es sei denn, diese resultieren aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters oder seiner Mitarbeiter.

**§ 8 Schlussbestimmungen**
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

sonstige Bestimmungen


- Teilnahmebedingungen & Vertragserklärungen –
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass sich hier einige Pkt. des zuvor genannten wiederholen können und bitten vor der Gegenzeichnung der Teilnahmebedingung & Vertragserklärung, alles sorgfältig zu lesen.
Bei Rückfragen stehen wir Euch gerne zur Verfügung.

Art der Veranstaltung:
Entspricht dem jeweiligen Produkt.

Teilnahmeberechtigt sind alle Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis bzw. Inhaber einer gültigen Lizenz zum Führen des eingesetzten Fahrzeuges (z.B. DMSB-Voraussetzungen für Fahrer unter
18). Fahrer zwischen 16 und 18 Jahren dürfen nur mit einem Beifahrer, der im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist auf der Strecke fahren. Zusätzlich muss ein Erziehungsberechtigter den Haftungsausschluss unterschreiben.
Gültige Fahrzeugpapiere sind auf Verlangen vorzuzeigen. Der Teilnehmer erklärt durch seine Unterschrift, dass er Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges ist. Sofern ein Teilnehmer nicht Eigentümer des benutzten Fahrzeuges ist, so muss der Anmeldung eine Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers beigefügt oder diese spätestens bei der Veranstaltung nachgereicht werden. Der Teilnehmer ist auch zivilrechtlich dafür verantwortlich, dass es sich um eine rechtsgültige Verzichtserklärung handelt. Bei irreführender oder falscher Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers stellt der Teilnehmer den Veranstalter von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei. Beifahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
Der Unterzeichner erklärt sich mit seiner Unterschrift damit einverstenden, dass während de gesamten Veranstaltung Fotos / Videos aufgenommen werden können. Des Weiteren räumt der Unterzeichner dem Veranstalter exklusiv und ohne zeitliche, räumliche und inhaltliche Beschränkung das übertragbare und unwiderrufliche Recht ein, sämtliche von ihm im Rahmen der Veranstaltung angefertigten Bildaufnahmen für die Veröffentlichung auf der Website des Veranstalters oder in Printmedien zu nutzen. Insoweit verzichtet der Unterzeichner auf sein Recht am eigenen Bild.

Sonstige Bestimmungen:
Den Anweisungen aller mit der Organisation der Veranstaltung beauftragten Personen ist unbedingt Folge zu leisten. Jeder Teilnehmer trägt die Kosten für seine Fahrzeuge, Anreise, Verpflegung und Unterkunft selbst. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt, aus Sicherheitsgründen oder durch von Behörden angeordnete Auflagen, erforderliche Änderungen des Programms vorzunehmen oder ggf. auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflicht zu übernehmen. Bei zu geringer Teilnehmerzahl ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung (oder einzelne Gruppen) abzusagen. In diesem Fall werden entrichtete Teilnahmegebühren zurückbezahlt. Weitere Ansprüche gegenüber dem Veranstalter können hieraus nicht hergeleitet werden.
Bei Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
Fahrten oder Mitfahrten gegen Entgelt wie z.B. „Taxi-Fahrten“ und Instruktionen durch nicht vom Veranstalter autorisierte Personen und Instruktoren sind nicht zugelassen. Verstöße ziehen den sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung ohne Rückerstattung des Startgeldes nach sich.


Lautstärke der Fahrzeuge:
Das Fahrzeug muss die max. Lautstärkenvorgabe (95dB Vorbeifahrgeräusch an einem Messpunkt) des Streckenbetreibers einhalten. Bei Überschreitung der max. Lautstärke erfolgt Ausschluss von der Veranstaltung ohne Rückerstattung des Startgeldes.

Vertragserklärungen der Teilnehmer zum Ausschluss der Haftung:
1) Die Teilnehmer (alle Fahrer, Beifahrer, Teams, Kfz-Eigentümer, -Halter, Helfer) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil.
Sie tragen vollumfänglich die alleinige zivil- und strafrechtliche Haftung und Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Teams haften für ihre Fahrer, Beifahrer, Gäste und Helfer.
Die Teilnehmer erklären mit der Abgabe dieser Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art von Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, und zwar gegen:
- den/die Veranstalter, einschließlich aller angeschlossenen Clubs, Vereine, Organisationen
- deren Helfer, Instrukteure und Fahrtrainer, Sportleiter und Sportwarte, dem Strecken-Eigentümer und betreiber,
- allen angeschlossenen Firmen, sowie deren Mitarbeitern einschließlich Streckenposten und sonstigen beauftragten Personen und Firmen, - Behörden, Servicedienste, Sportwarte und alle Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, den Straßen- Baulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, - die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen, Firmen und Institutionen, außer für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser Haftungsverzicht auch dann gilt, wenn Dritte (Veranstalter und andere) auf Wunsch von Teilnehmern mit deren Fahrzeugen fahren (z.B. Vorführfahrten) und wenn Teilnehmer sich in Fahrzeugen des Veranstalters oder anderer Clubmitglieder oder Instruktoren mitnehmen lassen (z.B. Demonstrationsfahrten).

2) Die Haftung der Teilnehmer untereinander bleibt jederzeit bestehen; hier gilt kein Haftungsverzicht. Die Teilnehmer verpflichten sich, die Schäden, welche sie während der Veranstaltung auf dem Gelände der Rennstrecke oder bei anderen
Teilnehmern bzw. an deren Fahrzeugen verursachen, dem Geschädigten zu ersetzen und direkt mit ihm oder über die eigene Haftpflichtversicherung zu regulieren, sofern eine solche besteht.
3) Ferner stellen die Teilnehmer durch diese Erklärung alle Vorbenannten in vollem Umfang von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, falls diese wegen eines von den Unterzeichnern verursachten Unfalls oder sonstigen Schadens die Vorbenannten in Mithaftung nehmen.

Durch Abgabe dieser Vertragserklärungen erkennt jeder Teilnehmer die vorstehenden Bedingungen ohne jede Einschränkung verbindlich an und sie werden mit Abgabe dieser Anmeldung allen Beteiligten gegenüber wirksam.
Der Haftungsverzicht gegenüber dem Veranstalter gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere für Schadenersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Die Haftung gegenüber den anderen Teilnehmern bleibt bestehen.