Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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- Teilnahmebedingungen & Vertragserklärungen –
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass sich hier einige Pkt. des zuvor genannten wiederholen können und bitten vor der Gegenzeichnung der Teilnahmebedingung & Vertragserklärung, alles sorgfältig zu lesen.
Bei Rückfragen stehen wir Euch gerne zur Verfügung.

Art der Veranstaltung:
Freies Fahren auf einer geschlossenen Rundstrecke, die während der Veranstaltung für den öffentlichen Verkehr gesperrt ist. Bei dieser Rundstrecke handelt es sich um eine umfänglich eingerüstete Rennstrecke, die ausschließlich unter Sicherheitsaspekten ausgewählt wurde.
Die Strecke wurde 2016 erstmals in Betrieb genommen und nach bestmöglichen Erkenntnissen und Erfahrungen des Betreibers errichtet.
Die Veranstaltung dient nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten, sie ist kein motorsportlicher Wettbewerb und dient auch nicht der Ermittlung der kürzesten Fahrtzeit, sondern der Optimierung von Fahrkönnen und Fahrtechnik.
Das Ziel der Veranstaltung ist die Verbesserung der Fahrsicherheit für den Straßenverkehr.
Sollten Teilnehmer Fahrtzeiten messen, erfolgt ein sofortiger Ausschluss von der Veranstaltung ohne Rückerstattung des Startgeldes.

Teilnahmebedingungen:
Die Teilnahme an der Fahrerbesprechung (Briefing) ist Pflicht für alle Fahrer. Eine versäumte Fahrerbesprechung kann ggf. für € 50,- nachgebucht werden. Jeder Teilnehmer kennt und akzeptiert die Fahrregeln für diese Veranstaltung! Bei Nichtteilnahme an der Fahrerbesprechung, bei Verstößen gegen die Fahrdisziplin oder die Fahrregeln sowie die Anordnungen des Veranstalters kann der Teilnehmer sofort von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Es erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
Zugelassen sind alle Automobile, Die Fahrzeuge müssen sich in technisch einwandfreiem und verkehrssicherem Zustand befinden und mit Abschleppvorrichtungen (Haken o.ä.) ausgestattet sein.


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Teilnahmeberechtigt sind alle Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis bzw. Inhaber einer gültigen Lizenz zum Führen des eingesetzten Fahrzeuges (z.B. DMSB-Voraussetzungen für Fahrer unter
18). Fahrer zwischen 16 und 18 Jahren dürfen nur mit einem Beifahrer, der im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist auf der Strecke fahren. Zusätzlich muss ein Erziehungsberechtigter den Haftungsausschluss unterschreiben.
Gültige Fahrzeugpapiere sind auf Verlangen vorzuzeigen. Der Teilnehmer erklärt durch seine Unterschrift, dass er Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges ist. Sofern ein Teilnehmer nicht Eigentümer des benutzten Fahrzeuges ist, so muss der Anmeldung eine Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers beigefügt oder diese spätestens bei der Veranstaltung nachgereicht werden. Der Teilnehmer ist auch zivilrechtlich dafür verantwortlich, dass es sich um eine rechtsgültige Verzichtserklärung handelt. Bei irreführender oder falscher Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers stellt der Teilnehmer den Veranstalter von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei. Beifahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
Der Unterzeichner erklärt sich mit seiner Unterschrift damit einverstenden, dass während de gesamten Veranstaltung Fotos / Videos aufgenommen werden können. Des Weiteren räumt der Unterzeichner dem Veranstalter exklusiv und ohne zeitliche, räumliche und inhaltliche Beschränkung das übertragbare und unwiderrufliche Recht ein, sämtliche von ihm im Rahmen der Veranstaltung angefertigten Bildaufnahmen für die Veröffentlichung auf der Website des Veranstalters oder in Printmedien zu nutzen. Insoweit verzichtet der Unterzeichner auf sein Recht am eigenen Bild.

Sonstige Bestimmungen:
Den Anweisungen aller mit der Organisation der Veranstaltung beauftragten Personen ist unbedingt Folge zu leisten. Jeder Teilnehmer trägt die Kosten für seine Fahrzeuge, Anreise, Verpflegung und Unterkunft selbst. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt, aus Sicherheitsgründen oder durch von Behörden angeordnete Auflagen, erforderliche Änderungen des Programms vorzunehmen oder ggf. auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflicht zu übernehmen. Bei zu geringer Teilnehmerzahl ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung (oder einzelne Gruppen) abzusagen. In diesem Fall werden entrichtete Teilnahmegebühren zurückbezahlt. Weitere Ansprüche gegenüber dem Veranstalter können hieraus nicht hergeleitet werden.
Bei Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
Fahrten oder Mitfahrten gegen Entgelt wie z.B. „Taxi-Fahrten“ und Instruktionen durch nicht vom Veranstalter autorisierte Personen und Instruktoren sind nicht zugelassen. Verstöße ziehen den sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung ohne Rückerstattung des Startgeldes nach sich.



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Lautstärke der Fahrzeuge:
Das Fahrzeug muss die max. Lautstärkenvorgabe (95dB Vorbeifahrgeräusch an einem Messpunkt) des Streckenbetreibers einhalten. Bei Überschreitung der max. Lautstärke erfolgt Ausschluss von der Veranstaltung ohne Rückerstattung des Startgeldes.

Kosten für den Teilnehmer bei Stornierung dieser Anmeldung:
Nenngeld ist Reuegeld. Wir müssen die Strecke im Voraus bezahlen.
Über eventuelle Ausnahmen von dieser Regelung, z.B. bei persönlichen Härtefällen oder höherer Gewalt, entscheidet der Veranstalter im 4-Augen-Prinzip.

Vertragserklärungen der Teilnehmer zum Ausschluss der Haftung:
1) Die Teilnehmer (alle Fahrer, Beifahrer, Teams, Kfz-Eigentümer, -Halter, Helfer) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil.
Sie tragen vollumfänglich die alleinige zivil- und strafrechtliche Haftung und Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Teams haften für ihre Fahrer, Beifahrer, Gäste und Helfer.
Die Teilnehmer erklären mit der Abgabe dieser Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art von Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, und zwar gegen:
- den/die Veranstalter, einschließlich aller angeschlossenen Clubs, Vereine, Organisationen
- deren Helfer, Instrukteure und Fahrtrainer, Sportleiter und Sportwarte, dem Strecken-Eigentümer und betreiber,
- allen angeschlossenen Firmen, sowie deren Mitarbeitern einschließlich Streckenposten und sonstigen beauftragten Personen und Firmen, - Behörden, Servicedienste, Sportwarte und alle Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, den Straßen- Baulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, - die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen, Firmen und Institutionen, außer für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser Haftungsverzicht auch dann gilt, wenn Dritte (Veranstalter und andere) auf Wunsch von Teilnehmern mit deren Fahrzeugen fahren (z.B. Vorführfahrten) und wenn Teilnehmer sich in Fahrzeugen des Veranstalters oder anderer Clubmitglieder oder Instruktoren mitnehmen lassen (z.B. Demonstrationsfahrten).

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2) Die Haftung der Teilnehmer untereinander bleibt jederzeit bestehen; hier gilt kein Haftungsverzicht. Die Teilnehmer verpflichten sich, die Schäden, welche sie während der Veranstaltung auf dem Gelände der Rennstrecke oder bei anderen

Teilnehmern bzw. an deren Fahrzeugen verursachen, dem Geschädigten zu ersetzen und direkt mit ihm oder über die eigene Haftpflichtversicherung zu regulieren, sofern eine solche besteht.
3) Ferner stellen die Teilnehmer durch diese Erklärung alle Vorbenannten in vollem Umfang von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, falls diese wegen eines von den Unterzeichnern verursachten Unfalls oder sonstigen Schadens die Vorbenannten in Mithaftung nehmen.

Durch Abgabe dieser Vertragserklärungen erkennt jeder Teilnehmer die vorstehenden Bedingungen ohne jede Einschränkung verbindlich an und sie werden mit Abgabe dieser Anmeldung allen Beteiligten gegenüber wirksam.
Der Haftungsverzicht gegenüber dem Veranstalter gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere für Schadenersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Die Haftung gegenüber den anderen Teilnehmern bleibt bestehen.